Publikationen
05.08.2021

Transparenzregister: Ab 1. August 2021 Meldepflicht für sämtliche Gesellschaften

Am 1. August 2021 tritt das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft. Die Regelungen des TraFinG werden für Unternehmen erheblichen Handlungsbedarf auslösen, da fortan die Mitteilung der sog. wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft an das 2017 eingeführte Transparenzregister für nahezu alle Gesellschaften verpflichtend wird. Lag die Anzahl der meldepflichtigen Rechtseinheiten bisher bei ca. 400.000, müssen nunmehr nach Schätzung des Gesetzgebers ca. 2,3 Millionen Gesellschaften eine Meldung zum Transparenzregister vornehmen.

Weitere Publikationen

Alle Publikationen