Art und Höhe der verfügbaren Soforthilfen (Zuschuss/Einmalzahlung oder Darlehen) richten sich zunächst nach der Größe des Unternehmens. Während Kleinunternehmer, Soloselbständige und Freiberufler eher durch Einmalzahlungen kurzfristig mit frischer Liquidität versorgt werden sollen, dienen Überbrückungskredite und sonstige Darlehen eher großen Unternehmen zur Deckung des Liquiditätsbedarfs über mittelfristige Laufzeiten. Kleine und mittlere Unternehmen haben grundsätzlich beide Möglichkeiten. Sowohl im Rahmen der Überbrückungsdarlehen als auch für die Zuschüsse kommt es zudem darauf an, ob das Unternehmen seit Jahren am Markt etabliert oder eben erst gegründet ist.
Angesichts der Geschwindigkeit und Dringlichkeit für die betroffenen Unternehmen haben der Bund, Berlin und Brandenburg je ein beachtliches Liquiditätshilfepaket geschnürt. Es bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung in der Praxis ähnlich pragmatisch und mit der gebotenen Geschwindigkeit gehandhabt wird. Bei der Beantragung gilt es, sich möglichst breit aufzustellen und sämtliche Säulen der Schutzschirme auf die individuelle Geeignetheit hin zu prüfen, Anträge zeitig, aber mit der gebotenen Sorgfalt zu stellen und die Abwicklung der Förderung durchgehend zu dokumentieren.
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