Der EuGH hat am 16. März 2023 die Ansicht der Generalanwältin Kokott bestätigt: Wettbewerbsbehörden in der EU dürfen gegen Zusammenschlüsse selbst bei Unterschreiten von Anmeldeschwellen vorgehen (siehe hier). Den Rechtsstreit und seine Auswirkungen auf die M&A-Praxis hatten wir bei Veröffentlichung der Schlussanträge der Generalanwältin dargestellt, siehe unseren Beitrag vom 21. Oktober 2022. Für die Planung von Transaktionen ist somit zu beachten:
Zur umsichtigen Beratung von Transaktionen gehört auch in der EU somit nicht nur das Prüfen von Umsatz-Schwellenwerten, sondern eine zumindest grobe Einschätzung, ob der Zusammenschluss wettbewerblich bedenklich sein könnte und dessen späteres Aufgreifen durch eine Kartellbehörde in der EU möglich erscheint.
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